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FG Münster Urteil v. - 10 K 2580/08 E, Kap

Gesetze: EStG § 43a Abs 1 Nr 1EStG § 44a Abs 8 S 1 Nr 2EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 a) EStG § 43 Abs 1 S 1 Nr 1

Kapitaleinkünfte:

Veräußerung i.S.d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG

Leitsatz

Eine Veräußerung i.S.d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG setzt voraus, dass das wirtschaftliche Eigentum an den Dividendenschein aufgrund eines entgeltlichen Verpflichtungsgeschäfts auf eine andere Person übergeht. Dieses ist nicht der Fall, wenn das Risiko der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Forderungen nicht vollständig auf den Erwerber übergeht, insoweit also keine Möglichkeit des Regresses besteht.

Fundstelle(n):
EAAAD-24632

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