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BAG Beschluss v. - 1 ABR 36/08

Gesetze: GG Art. 9 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 3; TVG § 2; ArbGG § 97 Abs. 1; ArbGG § 97 Abs. 2; ArbGG § 83 Abs. 3; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 256

Leitsatz

Für die Satzung einer nach dem Berufsgruppenprinzip organisierten Gewerkschaft gelten die allgemeinen Bestimmtheitsanforderungen. Eine über den verlautbarten Satzungsinhalt hinaus in Anspruch genommene ungeschriebene Annex-Zuständigkeit besteht nicht.

Fundstelle(n):
BB 2009 S. 2432 Nr. 45
DB 2009 S. 1657 Nr. 31
YAAAD-24715

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