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BAG Urteil v. - 5 AZR 436/08

Gesetze: BGB § 138; BGB § 612; GG Art. 9 Abs. 3

Leitsatz

Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Sinne von § 138 Abs. 2 BGB liegt vor, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2009 S. 1013 Nr. 19
BB 2009 S. 1637 Nr. 31
BBK-Kurznachricht Nr. 20/2009 S. 982
DB 2009 S. 1599 Nr. 30
SJ 2009 S. 38 Nr. 19
FAAAD-24743

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