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BFH Urteil v. - XI R 3/08

Gesetze: UStG § 12, UStG § 3 Abs. 9

Umsätze eines Partyservices bei Gedeckgestellung unterliegt dem Regelsteuersatz

Leitsatz

Umsätze eines Partyservices, der seinen Kunden verzehrfertig zubereitete Speisen ansprechend angerichtet liefert und ihnen Geschirr und Besteck überlässt, unterliegen als einheitliche sonstige Leistungen dem Regelsteuersatz des § 12 Abs. 1 UStG.
Ohne Bedeutung ist, ob die Reinigung der überlassenen Gedecke durch die Kunden oder den Unternehmer erfolgt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 1469 Nr. 9
HFR 2009 S. 1009 Nr. 10
KÖSDI 2009 S. 16675 Nr. 10
IAAAD-24810

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