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BFH Beschluss v. - V S 1/09

Gesetze: FGO § 133a, FGO § 128, FGO § 91, FGO § 62, FGO § 56

Kein Anspruch auf Akteneinsicht bei einer unzulässigen Anhörungsrüge; Ladung zur mündlichen Verhandlung als sog. prozessleitende Verfügung nicht mit der Beschwerde anfechtbar; keine Wiedereinsetzung bei unstatthaftem Rechtsbehelf

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 1442 Nr. 9
VAAAD-24823

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