Keine nachträglichen Anschaffungskosten der wesentlichen Beteiligung bei Gewährung eines Darlehens an die Gesellschaft
Leitsatz
Finanzierungsmaßnahmen zugunsten einer Gesellschaft, an welcher der Anteilseigner nur mittelbar beteiligt ist, führen nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten der (unmittelbaren) wesentlichen Beteiligung im Sinne des § 17 EStG. Der Zeitpunkt, in dem ein Auflösungsverlust im Sinne des § 17 EStG realisiert ist, kann ausnahmsweise schon vor Abschluss der Liquidation durch Konkurs liegen, wenn mit einer wesentlichen Änderung des Verlustes wegen Vermögenslosigkeit der GmbH nicht mehr zu rechnen ist.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 1416 Nr. 9 EStB 2009 S. 296 Nr. 9 GmbHR 2009 S. 889 Nr. 16 HFR 2009 S. 1199 Nr. 12 KAAAD-24831