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Besteuerung ausländischer Investmentanteile nach § 18 Absatz 3 AuslInvestmG;
Der BFH hat in dem o. g. Urteil entschieden, dass die Pauschalbesteuerung nach § 18 Absatz 3 Sätze 1 bis 4 AuslInvestmG ohne Nachweismöglichkeit der tatsächlich erzielten Erträge gegen die europarechtliche Kapitalverkehrsfreiheit verstößt, weil sie die Anleger ausländischer Fonds gegenüber Anlegern inländischer Fonds diskriminiert.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist das Urteil in allen offenen Fällen mit folgenden Maßgaben über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden:
1. Räumlicher Anwendungsbereich
Das Urteil ist nur anzuwenden in Bezug auf Investmentvermögen in Mitgliedstaaten der EU und in Vertragsstaaten des EWR, sofern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem EWR-Staat auf Grund der Richtlinie 77/799/EWG des Rates vom über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern und der Mehrwertsteuer (ABl. EG Nummer L 336, S. 15), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/98/EWG des Rates vom (ABl. EU Nummer L 363, S. 129) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung oder einer vergleichbaren zwei- ...