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FG Köln Urteil v. - 2 K 814/08 EFG 2009 S. 1506 Nr. 18

Gesetze: StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4

Berufsrecht:

Widerruf der Bestellung zum Steuerberater wegen Vermögensverfall

Leitsatz

Ein Steuerberater kann die gesetzliche Vermutung gem. § 46 Abs. 2 Nr. 4, 2. Halbsatz StBerG, dass er in Vermögensverfall geraten ist, entkräften, wenn er nachweist, dass seine wirtschaftlichen Verhältnisse gleichwohl geordnet sind oder er mit seinen Gläubigern Vereinbarungen getroffen hat, aus denen sich ergibt, dass es zu keinen Vollstreckungsmaßnahmen kommen wird. Dafür genügt es nicht, wenn der Steuerberater lediglich die Eintragungen im Schuldnerverzeichnis bestreitet und im Übrigen keine Nachweise über Vereinbarungen mit seinen Gläubigern vorlegt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1506 Nr. 18
KAAAD-25025

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