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BFH Beschluss v. - IV B 38/08

Gesetze: GG Art. 103,FGO § 96 Abs. 2, FGO § 119 Nr. 3, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 5

Anspruch auf rechtliches Gehör; Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens einer Personengesellschaft nur bei betrieblicher Veranlassung Betriebsvermögen

Fundstelle(n):
DAAAD-25195

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