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BFH Beschluss v. - VI B 159/08

Gesetze: EStG § 33, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

Grundsätzliche Bedeutung nur bei klärungsfähiger Rechtssache; Anerkennung von Behandlungskosten wegen einer Lese- und Rechtschreibschwäche als außergewöhnliche Belastung

Fundstelle(n):
OAAAD-25203

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