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BFH Beschluss v. - IX B 57/09

Gesetze: FGO § 96 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2, GG Art. 103

Erheblicher Grund für eine Terminsänderung; Darlegung eines Verfahrensmangels wegen Ablehnung eines Verlegungsantrags; Terminüberlagerung mit einem ärztlichen Nachbehandlungstermin

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 1453 Nr. 9
CAAAD-25207

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