Beendigung der Beteiligung des Arbeitgebers an der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; kein Abfluss negativer Einnahmen oder von Werbungskosten beim Arbeitnehmer
Leitsatz
1. Fällt ein Arbeitnehmer nach Ausscheiden des Arbeitgebers aus der VBL bei Eintritt des Versicherungsfalles von einem Anspruch auf Versorgungsrente auf einen niedrigeren Anspruch auf Versicherungsrente zurück, so führt dies nicht zur Rückzahlung von Arbeitslohn.
2. Verspricht der Arbeitgeber nach seinem Ausscheiden aus der VBL dem Arbeitnehmer im Wege einer Ruhegeldordnung eine vergleichbare Zusatzversorgung unter Anrechnung von Versicherungsleistungen der VBL, so berührt dies nicht die vorgelagerte Besteuerung früherer Umlagezahlungen an die VBL als Arbeitslohn.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2010 II Seite 135 BFH/NV 2009 S. 1513 Nr. 9 BFH/PR 2009 S. 372 Nr. 10 BStBl II 2010 S. 135 Nr. 2 DStRE 2009 S. 903 Nr. 15 DStZ 2009 S. 705 Nr. 19 FR 2009 S. 1156 Nr. 24 HFR 2009 S. 982 Nr. 10 StB 2009 S. 298 Nr. 9 StBW 2009 S. 5 Nr. 16 StuB-Bilanzreport Nr. 16/2009 S. 628 XAAAD-25213