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BFH Urteil v. - VI R 5/08 BStBl 2010 II S. 133

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Beendigung der Beteiligung des Arbeitgebers an der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; keine Rückzahlung von Arbeitslohn wegen Nichterdienbarkeit von Versorgungsansprüchen

Leitsatz

1. Können nach Ausscheiden des Arbeitgebers aus der VBL Versorgungsansprüche vom Arbeitnehmer wegen Nichterfüllung der Wartezeit nicht mehr erdient werden, so führt dies nicht zur Rückzahlung von Arbeitslohn.

2. Verspricht der Arbeitgeber nach seinem Ausscheiden aus der VBL dem Arbeitnehmer im Wege einer Ruhegeldordnung eine vergleichbare Zusatzversorgung, so berührt dies nicht die vorgelagerte Besteuerung früherer Umlagezahlungen an die VBL als Arbeitslohn.

Fundstelle(n):
BStBl 2010 II Seite 133
BFH/NV 2009 S. 1511 Nr. 9
BFH/PR 2009 S. 371 Nr. 10
BStBl II 2010 S. 133 Nr. 2
DStRE 2009 S. 901 Nr. 15
DStZ 2009 S. 706 Nr. 19
FR 2009 S. 1153 Nr. 24
HFR 2009 S. 980 Nr. 10
StB 2009 S. 298 Nr. 9
StBW 2009 S. 4 Nr. 16
StuB-Bilanzreport Nr. 15/2009 S. 589
HAAAD-25214

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