Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder als steuerpflichtiger Arbeitslohn im Zeitpunkt der Zahlung; Arbeitslohncharakter von Zukunftssicherungsleistungen
Leitsatz
1. Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die VBL, die dem Arbeitnehmer einen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch gegen die VBL verschaffen, führen im Zeitpunkt ihrer Zahlung zu Arbeitslohn.
2. Für den Arbeitslohncharakter von Zukunftssicherungsleistungen kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob der Versicherungsfall bei dem begünstigten Arbeitnehmer überhaupt eintritt und welche Leistungen dieser letztlich erhält.
3. Als Arbeitslohn anzusehende Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die VBL sind weder nach § 3 Nr. 62 EStG noch nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2010 II Seite 194 BFH/NV 2009 S. 1504 Nr. 9 BFH/PR 2009 S. 369 Nr. 10 BStBl II 2010 S. 194 Nr. 3 DB 2009 S. 1794 Nr. 34 DStR 2009 S. 1522 Nr. 30 DStRE 2009 S. 963 Nr. 15 DStZ 2009 S. 706 Nr. 19 FR 2009 S. 958 Nr. 20 HFR 2009 S. 975 Nr. 10 StB 2009 S. 299 Nr. 9 StBW 2009 S. 3 Nr. 16 StuB-Bilanzreport Nr. 15/2009 S. 589 RAAAD-25215