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Oberfinanzdirektion Münster - Kurzinfo ESt 22/2009

Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 EStG i. d. F. ab dem VZ 2008)

Ab dem Veranlagungszeitraum 2008 ist § 35 EStG, durch den die doppelte Belastung von gewerblichen Einkünften mit Gewerbesteuer und Einkommensteuer im Rahmen der Festsetzung der Einkommensteuer kompensiert werden soll, neu geregelt worden.

Zur Anwendung der Vorschrift hat bereits das (BStBl 2009 I, 440) Stellung genommen.

Aus gegebenem Anlass möchte die OFD in diesem Zusammenhang ergänzend auf folgende Punkte hinweisen:

1. Der Höchstbetrag für die Ermäßigung der Einkommensteuer (§ 35 Abs. 1 S. 1 EStG) berechnet sich aus dem Verhältnis der Summe der positiven gewerblichen Einkünfte zur Summe aller positiven Einkünfte.

Die Summe der positiven gewerblichen Einkünfte wird grundsätzlich maschinell ermittelt. Liegen jedoch mehr als 3 Einzelunternehmen, mehr als ein gesondert festgestellter Gewinn aus Einzelunternehmen oder mehr als zehn Beteiligungen vor, so reichen die Eingabekennziffern für die separate Gewinn-/Verlusterfassung nicht aus. Wurden in einer Kennzahl Gewinne und Verluste aus verschiedenen Einkunftsquellen saldiert, ist der Wert zur Kz 44.87/88 personell zu ermitteln und einzutragen (vgl. Fach 10 Teil 44 DA-ADV). Entsprechendes gilt auch für Gewinne, die nicht der Gewerbesteuer unterliegen (z....

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