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BFH Beschluss v. - VI B 162/08

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, FGO § 76, FGO § 96

Keine doppelte Haushaltsführung, wenn Beschäftigungsort der Lebensmittelpunkt ist

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 1435 Nr. 9
KAAAD-25923

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