Abgabe von übereinstimmenden Erledigungserklärungen im Revisionsverfahren vor Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag
Leitsatz
Im Rechtsmittelverfahren kann der Rechtsstreit in der Hauptsache nur dann wirksam für erledigt erklärt werden, wenn die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Rechtsmittels im Zeitpunkt der Abgabe der Erledigungserklärungen vorliegen. Wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist gewährt, hat deren Rückwirkung zur Folge, dass die Erledigungserklärungen in einem zulässigen Rechtsmittelverfahren abgegeben wurden.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 1447 Nr. 9 ZAAAD-25931