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FG München Urteil v. - 1 K 2795/07

Gesetze: EigZulG § 9 Abs. 1, FGO § 51 Abs. 1, ZPO § 42 Abs. 2

Kein Beweis durch nachträgliche schriftliche Bestätigung einer unter Angehörigen getroffenen mündlichen Vereinbarung

Ablehnung eines rechtsmißbräuchlichen Befangenheitsantrags

Leitsatz

1. Die nachträgliche schriftliche Bestätigung eines Angehörigen über eine mündlich getroffene Vereinbarung vermag nicht den Beweis zu erbringen, dass diese eine rechtlich verbindliche Regelung über ein vom zivilrechtlichen abweichendes wirtschaftliches Eigentum getroffen hatten.

2. Rechtsfehler eines Richters in einem früheren Verfahrensabschnitt, in einem früheren Verfahren oder in einem Parallelverfahren können die Besorgnis der Befangenheit grundsätzlich nicht begründen; die Überprüfung richterlicher Entscheidungen hat allein im Rechtsmittelweg zu erfolgen. Etwas anders gilt nur, wenn die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung gegenüber den ablehnenden Beteiligten oder auf Willkür beruht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NAAAD-26087

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