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FG München Urteil v. - 1 K 312/08

Gesetze: AO § 284 Abs. 1

Ladung zur eidesstattlichen Versicherung

Leitsatz

1. Die Anordnung zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung sind Ermessensentscheidungen, die nur beschränkt der Finanzrichterlichen Kontrolle unterliegen.

2. Die Ermessensgrenzen bestimmen sich nach den Umständen des Einzelfalles.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
SAAAD-26094

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