Umsatzsteuerhinterziehung durch
vorgetäuschte steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen mittels
Scheingeschäften
Leitsatz
Im Wege der einstweiligen Anordnung
wird die Vollstreckung der Freiheitsstrafen aus der im Tenor genannten
Entscheidung ausgesetzt; dass die angefochtenen Beschlüsse des
Bundesgerichtshofs
Art. 103 Abs. 2 GG
verletzen, ist jedenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen. Der
Bundesgerichtshof gelangt zur Begründung einer Umsatzsteuerpflicht und in
deren Folge zu einer strafbaren Steuerhinterziehung durch eine Auslegung des
§ 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
UStG, die Fragen nach der Grenze des möglichen
Wortsinns der Norm aufwirft.
(Leitsatz nicht
amtlich)
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 1767 Nr. 10 HFR 2009 S. 1031 Nr. 10 UR 2009 S. 898 Nr. 24 LAAAD-26147