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BVerfG Beschluss v. - 2 BvR 542/09

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1UStG § 4 Abs. 1 Buchst. bUStG § 6a Abs. 1 Nr. 1UStG § 13 Abs. 1 Nr. 1UStG § 13a Abs. 1 Nr. 1UStDV § 17a Abs. 1UStDV § 17c Abs. 1AO § 370 Abs. 1 Nr. 1EWGRL 388/77GG Art. 103 Abs. 2

Umsatzsteuerhinterziehung durch vorgetäuschte steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen mittels Scheingeschäften

Leitsatz

Im Wege der einstweiligen Anordnung wird die Vollstreckung der Freiheitsstrafen aus der im Tenor genannten Entscheidung ausgesetzt; dass die angefochtenen Beschlüsse des Bundesgerichtshofs Art. 103 Abs. 2 GG verletzen, ist jedenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen. Der Bundesgerichtshof gelangt zur Begründung einer Umsatzsteuerpflicht und in deren Folge zu einer strafbaren Steuerhinterziehung durch eine Auslegung des § 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG, die Fragen nach der Grenze des möglichen Wortsinns der Norm aufwirft.

(Leitsatz nicht amtlich)

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 1767 Nr. 10
HFR 2009 S. 1031 Nr. 10
UR 2009 S. 898 Nr. 24
LAAAD-26147

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