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BFH Beschluss v. - I B 214/08

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, FGO § 119 Nr. 3

Rüge fehlerhafter Anwendung materiellen Rechts; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung (hier: Vorliegen einer stillen Gesellschaft)

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
MAAAD-26219

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