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BGH Beschluss v. - EnVR 79/07

Leitsatz

a) Die Regulierungsbehörde darf im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung Umlaufvermögen des Betreibers eines Energieversorgungsnetzes nur insoweit in Ansatz bringen, als dieses betriebsnotwendig ist. Der Antragsteller hat die für die Prüfung der Betriebsnotwendigkeit maßgeblichen Umstände darzulegen.

b) Zur Berechnung der Netzkosten bei verpachtetem Netzbetrieb.

Fundstelle(n):
LAAAD-26241

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