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BVerwG Urteil v. - 1 C 7.08

Gesetze: AufenthG § 25 Abs. 4; Richtlinie 2003/109/EG Art. 3 Abs. 2c

Leitsatz

1. Ein Ausländer kann die Erteilung eines Aufenthaltstitels für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum nur beanspruchen, wenn er ein schutzwürdiges Interesse hieran hat (stRspr des Senats).

2. Ein hinreichend qualifizierter Verstoß eines Mitgliedstaates gegen Gemeinschaftsrecht, der einen gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruch begründen kann, liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn es sich bei einer zugrundeliegenden Rechtsfrage um eine noch nicht geklärte gemeinschaftsrechtliche Zweifelsfrage handelt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
CAAAD-26296

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