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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 3 K 695/2007

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, EStG § 8 Abs. 2 Satz 2, EStG § 8 Abs. 2 Satz 3, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Arbeitslohn oder verdeckte Gewinnausschüttung bei Privatnutzung eines Firmenwagens durch Gesellschafter-Geschäftsführer?

Leitsatz

Nutzt der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ein Fahrzeug privat auf Grundlage einer im Anstellungsvertrag ausdrücklich zugelassenen Nutzungsgestattung, liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung, sondern ein lohnsteuerlich erheblicher Vorteil vor.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
RAAAD-26427

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