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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 3 K 695/2007

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, EStG § 8 Abs. 2 Satz 2, EStG § 8 Abs. 2 Satz 3, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Arbeitslohn oder verdeckte Gewinnausschüttung bei Privatnutzung eines Firmenwagens durch Gesellschafter-Geschäftsführer?

Leitsatz

Nutzt der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ein Fahrzeug privat auf Grundlage einer im Anstellungsvertrag ausdrücklich zugelassenen Nutzungsgestattung, liegt keine verdeckte Gewinnausschüttung, sondern ein lohnsteuerlich erheblicher Vorteil vor.

Fundstelle(n):
RAAAD-26427

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