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BAG Beschluss v. - 1 ABR 87/07

Gesetze: BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 1; UWG § 17 Abs. 1; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 256

Leitsatz

Die Abgabe inhaltlich standardisierter Erklärungen, in denen sich Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zum Stillschweigen über bestimmte betriebliche oder geschäftliche Vorgänge verpflichten, unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats, wenn die Schweigepflicht das sog. Arbeitsverhalten betrifft oder gesetzlich geregelt ist.

Fundstelle(n):
BB 2009 S. 661 Nr. 13
BB 2010 S. 512 Nr. 9
BB 2010 S. 771 Nr. 13
DB 2009 S. 2275 Nr. 42
NWB-Eilnachricht Nr. 34/2009 S. 2634
StuB-Bilanzreport Nr. 23/2009 S. 898
ZIP 2009 S. 2076 Nr. 43
DAAAD-26449

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