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BGH Urteil v. - I ZR 220/06

Gesetze: RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; UWG § 3; UWG § 4; UWG § 8 Abs. 1

Leitsatz

Die Bezeichnung "(Vorsorge- und) Versicherungsberater" war im Jahr 2005 weder durch das Rechtsberatungsgesetz noch durch ein anderes Gesetz geschützt und, soweit sie für Mitarbeiter einer Versicherung verwendet wurde, auch nicht irreführend.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW-RR 2009 S. 1650 Nr. 23
WM 2009 S. 1770 Nr. 37
QAAAD-26517

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