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BFH Urteil v. - X R 31/08

Gesetze: EStG § 32b Abs. 1 Nr. 1, DBA Schweiz Art. 15a, DBA Schweiz Art. 21, EStG § 3 Nr. 62

Zahlung von Geburtengeld durch eine schweizerische Krankenversicherung unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt

Leitsatz

1. Die von einem schweizerischen Arbeitgeber geleisteten Beiträge für eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung zugunsten seiner Arbeitnehmer sind steuerpflichtiger Arbeitslohn der Arbeitnehmer.
2. Das aufgrund der Kollektiv-Krankentaggeldversicherung von einer schweizerischen Krankenversicherung gezahlte Geburtengeld ist weder steuerpflichtiger Arbeitslohn noch stellt es eine sonstige steuerpflichtige Leistung gemäß § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG dar noch ist es in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen.
3. Das Mutterschutzgesetz findet grundsätzlich nur dann Anwendung, wenn der Arbeitsort der Frau im Bundesgebiet liegt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 1625 Nr. 10
BFH/PR 2009 S. 417 Nr. 11
DAAAD-26569

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