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BFH Beschluss v. - IX S 11/09

Gesetze: FGO § 56, FGO § 62, FGO § 115 Abs. 2, ZPO § 78b

Kein Vertretungszwang für den Antrag auf Beiordnung einer postulationsfähigen Person oder Gesellschaft; schlüssige Darlegung von Wiedereinsetzungsgründen

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
ZAAAD-26608

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