Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ertragsteuerliche Behandlung von Zuckerrübenlieferrechten
Die gemeinsame Marktorganisation für Zucker (Zuckermarktordnung) vom ist bis zum Ablauf des Zuckerwirtschaftsjahres 2014/2015 () befristet (Verordnung (EG) Nr. 318/2006 des Rates vom , ABI. L 58/1, zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1260/2007, ABI. L 283/1).
Ein wesentliches Element der Reform ist die Senkung des Mindestpreises für Zuckerrüben in vier Schritten im Rahmen der Quotenregelung um 39,7 %. Zum Ausgleich für diese Preissenkungen erhalten die Zuckerrüben anbauenden Landwirte trotz der Fortgeltung der Zuckermarktordnung auf dem Zuckermarkt Ausgleichsleistungen, die als zusätzliche betriebsindividuelle Beträge (BIB) in die Betriebsprämienregelung einbezogen worden sind. Dies ist durch Zuteilung eines betriebsindividuellen Zuckerbetrags geschehen, der durch die am vorhandenen Zahlungsansprüche des Betriebs geteilt worden ist und als zusätzliche BIB die Zahlungsansprüche des Betriebs erhöht hat (vgl. § 5a Abs. 3 Betriebsprämiendurchführungsgesetz – BetrPrämDurchfG – i. V. m. § 2 BetrPrämDurchfGZuckV). Weitere Erhöhungen erfolgten in den Jahren 2007 – 2009 (vgl. § 5 Abs. 4a G i. V. m. § 3 VO). Dieser Ausgleich entspricht einem Betrag...BStBl I S. 682BStBl I S. 939