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BMF - IV C 3
-InvZ 1015/07/0001 BStBl 2009 I S.
810
Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Anwendung des Investitionszulagengesetzes 2007 (InvZulG 2007); Änderung des (BStBl 2008 I S. 590); Abgrenzung von Erstinvestitionsvorhaben
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das (BStBl I S. 590) wie folgt geändert:
I. Im Inhaltsverzeichnis wird 1. Erstinvestitionsvorhaben im Abschnitt II. Begünstigte Investitionen wie folgt gefasst:
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1. | Erstinvestitionsvorhaben | 13 – 23t |
1.1 | Allgemeines | 13 – 16 |
1.2 | Arten des Erstinvestitionsvorhabens | 17 – 23p |
1.2.1 | Errichtung einer Betriebsstätte | 19 – 22 |
1.2.2 | Erweiterung einer bestehenden
Betriebsstätte | 23 – 23k |
1.2.3 | Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in
neue, zusätzliche Produkte | 231 – 23m |
1.2.4 | Grundlegende Änderung des
Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte | 23n – 23p |
1.3 | Beschreibung und Umfang des
Erstinvestitionsvorhabens | 23q – 23t |
II. Die Randziffern 13 bis 23 werden aufgehoben und durch die nachfolgenden Randziffern 13–23t ersetzt: II. Begünstigte Investitionen
1. Erstinvestitionsvorhaben
1.1 Allgemeines
13 (1) Die Anschaffung und Herstellung neuer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 2 Absatz 1 Satz 1 InvZulG 2007) sowie die Anschaffung und Herstellung neuer Gebäude (§ 2 Absatz 2 InvZulG 2007) sind nur begünstigt, wenn sie zu einem Erstin...