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BMF - IV C 3 -InvZ 1015/07/0001 BStBl 2009 I S. 810

Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Anwendung des Investitionszulagengesetzes 2007 (InvZulG 2007); Änderung des (BStBl 2008 I S. 590); Abgrenzung von Erstinvestitionsvorhaben

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das (BStBl I S. 590) wie folgt geändert:

I. Im Inhaltsverzeichnis wird 1. Erstinvestitionsvorhaben im Abschnitt II. Begünstigte Investitionen wie folgt gefasst:


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1.
Erstinvestitionsvorhaben
13 – 23t
1.1
Allgemeines
13 – 16
1.2
Arten des Erstinvestitionsvorhabens
17 – 23p
1.2.1
Errichtung einer Betriebsstätte
19 – 22
1.2.2
Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
23 – 23k
1.2.3
Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue,
zusätzliche Produkte
231 – 23m
1.2.4
Grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens
einer bestehenden Betriebsstätte
23n – 23p
1.3
Beschreibung und Umfang des Erstinvestitionsvorhabens
23q – 23t

II. Die Randziffern 13 bis 23 werden aufgehoben und durch die nachfolgenden Randziffern 13–23t ersetzt: II. Begünstigte Investitionen

1. Erstinvestitionsvorhaben

1.1 Allgemeines

13 (1) Die Anschaffung und Herstellung neuer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 2 Absatz 1 Satz 1 InvZulG 2007) sowie die Anschaffung und Herstellung neuer Gebäude (§ 2 Absatz 2 InvZulG 2007) sind nur begünstigt, wenn sie zu einem Erstin...

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