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FG Münster Urteil v. - 15 K 2797/04 U

Gesetze: UStG § 3 Abs 9 Satz 4, UStG § 12 Abs 2 Nr 1

Umsatzsteuer

Steuersatz bei Partyservice

Leitsatz

Stellt ein Partyservice seinem Kunden gleichzeitig mit der Speisenanlieferung auch Geschirr und Besteck zur Verfügung, handelt es sich dabei nicht um eine steuerbegünstigte Lieferung, sondern um eine dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistung.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
KAAAD-26814

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