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BFH Beschluss v. - X B 202/08

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 119

Keine vorschriftsmäßige Besetzung, wenn Richter während der mündlichen Verhandlung schläft; schlüssige Rüge eines Verfahrensmangels; Anforderungen an den Nachweis der Hingabe und der Entgegennahme eines Darlehens

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 1659 Nr. 10
KAAAD-26934

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