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BFH Urteil v. - X R 46/05

Gesetze: EStG § 10b, EStG § 51 Abs. 1 Nr. 2, EStDV § 49, KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9

Abzug einer Sachspende an eine im Ausland ansässige Einrichtung

Leitsatz

Können (Sach-) Spenden an eine Einrichtung eines anderen Mitgliedstaats als gemeinnützig anerkannt werden, was die nationalen Stellen des Mitgliedstaats des Steuerpflichtigen einschließlich der Gerichte zu beurteilen haben, kann deren Abzug nicht allein aus dem Grund verwehrt werden, dass die Einrichtung nicht im Inland ansässig ist.
Nachfolgeentscheidung zum .

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 1633 Nr. 10
BFH/PR 2009 S. 366 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 37/2009 S. 2866
FAAAD-26940

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