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BFH Beschluss v. - I B 193/08

Gesetze: FGO § 96, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

Revisionszulassung nur bei Entscheidungserheblichkeit der Rechtsfrage; Schätzung ist greifbar gesetzwidrig, wenn ihr Ergebnis wirtschaftlich unmöglich ist

Fundstelle(n):
RAAAD-26949

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