Kein Anspruch auf Kindergeld für geduldete Ausländer verfassungsrechtlich unbedenklich
Leitsatz
Die mit Wirkung vom in Kraft getretene Neuregelung der Kindergeldberechtigung von Ausländern in § 62 Abs. 2 EStG ist verfassungsgemäß. Art. 3 Abs. 1 GG gebietet es nicht, in Fällen, in denen ein Ausländer rechtmäßig oder rechtswidrig in die Bundesrepublik einreist und - z.B. wegen eines tatsächlichen Absiebungshindernisses - damit zu rechnen ist, dass er auf absehbare Zeit nicht mehr ausreist, von Anfang an oder nach einer gewissen Zeit Kindergeld zu gewähren, weil von einem Daueraufenthalt auszugehen sei. Die in § 52 Abs. 61a Satz 2 EStG angeordnete Rückwirkung der Neufassung des § 62 Abs. 2 EStG auf noch nicht bestandskräftig entschiedene Fälle ist nicht deshalb verfassungswidrig, weil der Gesetzgeber den bis zum befristeten Regelungsauftrag des BVerfG in der Entscheidung v. - 1 BvL 4/97 bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllt hat.
Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 1641 Nr. 10 BAAAD-26963