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BFH Beschluss v. - VI B 113/08

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2, FGO § 76, EStG § 33, EStG § 33a

Darlehensweise überlassene Mittel begründen grundsätzlich keine als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigende Aufwendungen

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 1631 Nr. 10
ZAAAD-26968

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