Rechtmäßigkeit des Betretens des Hauses durch die Mitarbeiter des Hauptzollamtes zur Prüfung nach dem Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
Leitsatz
Der Eigentümer eines Wohnhauses genießt nicht den Schutz des Art. 13 Abs. 1 GG, wenn das Haus im Zeitpunkt einer Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wegen umfangreicher Renovierungsarbeiten nicht zum Wohnen geeignet und auch tatsächlich nicht bewohnt ist. In einem solchen Fall beurteilt sich die Rechtsmäßigkeit des Betretens des Hauses durch die Mitarbeiter des Hauptzollamtes allein nach § 3 Abs. 1 SchwarzArbG.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 1668 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 37/2009 S. 2870 PAAAD-26980