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BFH Urteil v. - VII R 42/08

Gesetze: StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 3StromStG § 2 Nr. 2EEG § 3 Abs. 2KWKG § 3 Abs. 3

Auslegung des Begriffs der Anlage i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG; keine steuerliche Begünstigung mehrerer miteinander verbundener KWK-Anlagen mit einer Nennleistung von zusammen mehr als 2 Megawatt

Leitsatz

1. Der Begriff der Anlage i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG ist aus verbrauchsteuerrechtlicher Sicht eigenständig und funktionsbezogen auszulegen, so dass Begriffsbestimmungen in anderen Gesetzen nicht herangezogen werden können.

2. Ein Blockheizkraftwerk, das aus insgesamt drei in einem Gebäude installierten Aggregaten zur gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme sowie vier Heizkesseln besteht, und das von einem Betreiber zur Versorgung eines angrenzenden Stadtteils mit Strom und Fernwärme betrieben wird, ist als eine Anlage i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG anzusehen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 1720 Nr. 10
BFH/PR 2009 S. 488 Nr. 12
DB 2009 S. 2250 Nr. 42
DStRE 2009 S. 1212 Nr. 19
HFR 2009 S. 1104 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 35/2009 S. 2718
StB 2009 S. 342 Nr. 10
StBW 2009 S. 8 Nr. 18
SAAAD-27001

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