Keine doppelte Haushaltsführung bei Wegzug und gleichzeitiger Begründung eines Zweitwohnsitzes am Beschäftigungsort
Leitsatz
Die Begründung der doppelten Haushaltsführung muss beruflich veranlasst sein.
Eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung ist zu verneinen, wenn der Stpfl. die Familienwohnung aus privaten Gründen
vom Beschäftigungsort wegverlegt hat und weiterhin von der am Beschäftigungsort begründeten oder beibehaltenen Zweitwohnung
seiner bisherigen Beschäftigung nachgeht.
Das gilt auch, wenn die Einrichtung der Zweitwohnung wegen der großen Entfernung der neuen Familienwohnung zum Beschäftigungsort
erforderlich wird.