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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 1674/07 EFG 2010 S. 2 Nr. 1

Gesetze: AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, AO § 175 Abs. 10

Wiederaufleben eines aufgehobenen Feststellungsbescheids nach Aufhebung des nachfolgenden Feststellungsbescheids

Leitsatz

Wurde bei Erlass des aus formellen Gründen aufgehobenen Feststellungsbescheids ein Nichtfeststellungsbescheid aufgehobenen, bedingt die Aufhebung des Feststellungsbescheids aus formellen Gründen nicht die Rückgängigmachung der Aufhebung des negativen Feststellungsbescheids, wenn dieser Bescheid aus einem für unzutreffend erkannten zweistufigen Feststellungsverfahren resultiert (Anschluss an , EFG 2008, 752; Rev. I R 23/08).

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Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 2 Nr. 1
CAAAD-27229

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