Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs nach Ablauf der
Feststellungsfrist; keine Anwendbarkeit des
§ 10d Abs. 4 Satz 6
EStG i.d.F. des
JStG 2007, wenn die
Frist für die Feststellung des verbleibenden Verlustes bereits abgelaufen
ist
Leitsatz
Die Regelung des
§ 181 Abs. 5
Satz 1 AO, wonach eine gesonderte Feststellung (hier: des
verbleibenden Verlustabzugs) auch nach Ablauf der für sie geltenden
Feststellungsfrist erfolgen kann, soweit sie für eine Steuerfestsetzung
von Bedeutung ist, für die die Festsetzungsfrist im Zeitpunkt der
gesonderten Feststellung noch nicht abgelaufen ist, greift auch dann ein, wenn
für das Verlustjahr keine Steuer festgesetzt wurde und ein Steuerbescheid
insoweit wegen des Ablaufs der Festsetzungsfrist nicht mehr ergehen
kann.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 1585 Nr. 10 ZAAAD-27350