Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - I R 15/08

Gesetze: AO § 181 Abs. 5, EStG § 10d Abs. 3, KStG § 8 Abs. 1, EStG § 52 Abs. 25

Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs nach Ablauf der Feststellungsfrist; keine Anwendbarkeit des § 10d Abs. 4 Satz 6 EStG i.d.F. des JStG 2007, wenn die Frist für die Feststellung des verbleibenden Verlustes bereits abgelaufen ist

Leitsatz

Die Regelung des § 181 Abs. 5 Satz 1 AO, wonach eine gesonderte Feststellung (hier: des verbleibenden Verlustabzugs) auch nach Ablauf der für sie geltenden Feststellungsfrist erfolgen kann, soweit sie für eine Steuerfestsetzung von Bedeutung ist, für die die Festsetzungsfrist im Zeitpunkt der gesonderten Feststellung noch nicht abgelaufen ist, greift auch dann ein, wenn für das Verlustjahr keine Steuer festgesetzt wurde und ein Steuerbescheid insoweit wegen des Ablaufs der Festsetzungsfrist nicht mehr ergehen kann.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 1585 Nr. 10
ZAAAD-27350

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank