Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeuges für einen weiteren Betrieb des Steuerpflichtigen durch die 1 v.H.-Regelung für die Bewertung der privaten Nutzung nicht abgegolten
Leitsatz
Die Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für einen weiteren Betrieb des Steuerpflichtigen fällt nicht unter die 1%-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, weil es sich dabei nicht um eine "private" Nutzung, sondern um eine Nutzung für andere betriebsfremde Zwecke handelt. Da die spezialgesetzliche Bewertungsregel des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG nicht eingreift, ist die Nutzungsentnahme nach allgemeinen Regeln mit dem darauf entfallenden Aufwand zu bewerten.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 1617 Nr. 10 AAAAD-27367