Erstattung des Disagios als Werbungskosten oder Anschaffungskosten
Leitsatz
Welche Aufwendungen zu den - bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur im Wege der Absetzungen für Abnutzung zu berücksichtigenden - Anschaffungskosten einer Immobilie zählen, bestimmt sich auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 255 Abs. 1 HGB. Ein im Rahmen der Veräußerung einer Immobilie als kalkulatorischer Teil des Kaufpreises berücksichtigtes Disagio gehört zu den Anschaffungskosten des Erwerbers für das erworbene Wirtschaftsgut und nicht zu seinen Finanzierungskosten. Wird dagegen eine Vereinbarung über die Erstattung des Disagios unabhängig vom Kaufvertrag getroffen, gehört dieses nicht zum Kaufpreis. Es handelt sich dann um - ggf. als Werbungskosten zu berücksichtigende - Finanzierungskosten des Erwerbers. Notwendig ist insoweit eine klare Vereinbarung, aus der sich Grund und Höhe der erstatteten Aufwendungen entnehmen lassen.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 1629 Nr. 10 DStRE 2009 S. 1493 Nr. 24 EStB 2009 S. 348 Nr. 10 KÖSDI 2009 S. 16712 Nr. 11 AAAAD-27380