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BFH Urteil v. - IV R 44/06 BStBl 2009 II S. 810

Gesetze: EStG §§ 4 Abs. 1, 13

Entnahme von Grundstücken, die zuvor zum notwendigen landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörten; Einführung der Bodengewinnbesteuerung

Leitsatz

1. Durch eine Nutzungsänderung ohne Entnahmeerklärung verlieren ursprünglich landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ihre Eigenschaft als landwirtschaftliches Betriebsvermögen nur, wenn eine eindeutige Entnahmehandlung vorliegt.

2. Ein zuvor zum notwendigen Betriebsvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes gehörendes Grundstück scheidet nicht bereits dadurch aus dem Betriebsvermögen aus, dass es als Bauland behandelt wird und im Hinblick auf die geringe Größe und die umliegende Bebauung nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden kann.

3. Die Einführung der Bodengewinnbesteuerung ab führte nicht dazu, dass Grundstücke, die zuvor in Folge einer Nutzungsänderung vom notwendigen zu gewillkürtem Betriebsvermögen geworden waren, nur aufgrund einer erneuten Widmung Betriebsvermögen bleiben konnten.

Fundstelle(n):
BStBl 2009 II Seite 810
BB 2009 S. 1970 Nr. 37
BFH/NV 2009 S. 1685 Nr. 10
BFH/PR 2009 S. 454 Nr. 12
BStBl II 2009 S. 810 Nr. 19
DStRE 2009 S. 1161 Nr. 19
EStB 2009 S. 301 Nr. 9
FR 2010 S. 92 Nr. 2
GStB 2009 S. 42 Nr. 11
HFR 2009 S. 1060 Nr. 11
KÖSDI 2009 S. 16667 Nr. 10
NWB-Eilnachricht Nr. 36/2009 S. 2786
StB 2009 S. 338 Nr. 10
StBW 2009 S. 2 Nr. 18
EAAAD-27383

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