Entnahme von Grundstücken, die zuvor zum notwendigen
landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörten; Einführung der
Bodengewinnbesteuerung
Leitsatz
1. Durch eine Nutzungsänderung
ohne Entnahmeerklärung verlieren ursprünglich landwirtschaftlich
genutzte Grundstücke ihre Eigenschaft als landwirtschaftliches
Betriebsvermögen nur, wenn eine eindeutige Entnahmehandlung
vorliegt.
2. Ein zuvor zum notwendigen
Betriebsvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes
gehörendes Grundstück scheidet nicht bereits dadurch aus dem
Betriebsvermögen aus, dass es als Bauland behandelt wird und im Hinblick
auf die geringe Größe und die umliegende Bebauung nicht mehr
landwirtschaftlich genutzt werden kann.
3. Die Einführung der
Bodengewinnbesteuerung ab führte nicht dazu, dass
Grundstücke, die zuvor in Folge einer Nutzungsänderung vom
notwendigen zu gewillkürtem Betriebsvermögen geworden waren, nur
aufgrund einer erneuten Widmung Betriebsvermögen bleiben
konnten.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BStBl 2009 II Seite 810 BB 2009 S. 1970 Nr. 37 BFH/NV 2009 S. 1685 Nr. 10 BFH/PR 2009 S. 454 Nr. 12 BStBl II 2009 S. 810 Nr. 19 DStRE 2009 S. 1161 Nr. 19 EStB 2009 S. 301 Nr. 9 FR 2010 S. 92 Nr. 2 GStB 2009 S. 42 Nr. 11 HFR 2009 S. 1060 Nr. 11 KÖSDI 2009 S. 16667 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 36/2009 S. 2786 StB 2009 S. 338 Nr. 10 StBW 2009 S. 2 Nr. 18 EAAAD-27383