Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ausweis der von einem Kraftfahrzeug-Händler eingegangenen Verpflichtung zum Rückkauf von Kraftfahrzeugen; Anwendung der Grundsätze des (BStBl 2009 II S. 705)
Bezug:
Der (BStBl 2009 II S. 705) entschieden, dass
eine beim Verkauf von Neuwagen eingegangene Rückkaufsverpflichtung zu einem verbindlich festgesetzten Preis eine wirtschaftlich und rechtlich selbständige Leistung darstellt, die losgelöst von dem etwa nachfolgenden Rückkaufgeschäft zu beurteilen ist;
für die von einem Kraftfahrzeug-Händler mit Abschluss des Fahrzeugkaufvertrages übernommene Rückkaufsverpflichtung zu einem verbindlich festgesetzten Preis eine Verbindlichkeit auszuweisen ist.
Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze dieser Entscheidung über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.
Nach den Grundsätzen des Urteils vom - I R 16/97 - (BStBl 1998 II S. 249) kann ein Kraftfahrzeug-Händler wegen der Rückkaufsverpflichtung nach Ablauf der Leasingzeit eine Rückstellung bei drohendem Verlust aus einzelnen Rücknahmegeschäften bilden. Für eine daneben zu passivierende Verbindlichkeit hinsichtlich der (abstrakten) Rückkaufsverpflichtung ist den Urteilsgrundsätzen kein Anhaltspunkt zu entnehmen. Dem (BStBl 2009 II S. 705)