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Finanzgericht Nürnberg Beschluss v. - III 31/2004

Tatbestand

Streitig ist, ob der Antragsteller im streitgegenständlichen Aussetzungsverfahren beanspruchen kann, dass auf seiner Lohnsteuerkarte 2004 ein Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 Euro eingetragen wird.

Fundstelle(n):
HAAAD-27395

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