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BFH Beschluss v. - X S 49/08

Gesetze: FGO § 133a, FGO § 96 Abs. 2, GG Art. 103 Abs. 1

Anforderungen an eine Anhörungsrüge; keine analoge Anwendung des § 133a FGO wegen behaupteter schwerwiegender formeller und/oder materieller Mängel der angegriffenen Entscheidung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
OAAAD-27708

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