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BFH Beschluss v. - V B 154/08

Gesetze: FGO § 74, FGO § 96 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, ZPO § 251, AO § 370, AO § 235

Ruhen des Verfahrens setzt übereinstimmende Anträge der Beteiligten voraus; Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung durch Rechtsprechung geklärt

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 1597 Nr. 10
TAAAD-27715

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