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BFH Beschluss v. - VII B 196/08

Gesetze: AO § 69, StromStG § 8 Abs. 3, InsO § 130, FGO § 115 Abs. 2

Haftung des gesetzlichen Vertreters für nicht fristgerechte Anmeldung und Entrichtung der Stromsteuer; Schutzzweck des § 8 Abs. 3 StromStG

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 1605 Nr. 10
HAAAD-27719

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