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BMF - IV A 3 - S 0062/08/10007 - 06 BStBl 2009 I S. 807

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

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Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom (BStBl 2008 I S. 26), der zuletzt durch das (BStBl 2009 I S. 8) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert:

1. In Nummer 4 der Regelung zu § 1 werden die Wörter „Erteilung von steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen” durch die Wörter „Erteilung von Bescheinigungen in Steuersachen” ersetzt.

2. Die Regelung zu § 18 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 werden die Wörter „freiberuflicher Tätigkeit” durch die Wörter „selbständiger Arbeit” ersetzt.

b) Nummer 2 wird aufgehoben.

3. Die Regelung zu § 30 wird wie folgt geändert:

a) Nummer 4.8 wird wie folgt gefasst:

„4.8 Gerichtliche Verfahren im Vollstreckungsverfahren

4.8.1 Im Rahmen einer Drittwiderspruchsklage (§ 262) darf die Vollstreckungsbehörde (§ 249 Abs. 1 Satz 3) im Prozess Verhältnisse des Vollstreckungsschuldners und anderer Personen nach § 30 Abs. 4 Nr. 1 offenbaren, soweit dies der Durchsetzung der Steueransprüche gegen den Vollstreckungsschuldner dient.

4.8.2 Der Drittschuldner (vgl. § 309) ist befugt, Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung, wozu auch die Geltendmachung...

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